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Ihr SOLution GebietsleiterNeue Investitionsförderung
Die neue Förderung des Klima- und Energiefonds Österreichs (KliEn) für Photovoltaikanlagen wurde mit der Pressemitteilung per, 12.4. 2013 bekannt gegeben - 24.000 Projekte werden gefördert:
Für die Registrierung und Antragstellung ist folgendes zu beachten:
- Um einen Antrag stellen zu können, ist eine Registrierungsnummer für das geplante Projekt erforderlich. Dafür benötigen Sie einen gültigen Zählpunkt zur Stromeinspeisung sowie konkrete Angaben zur Photovoltaik-Anlage. Die Registrierungsnummer kann online angefordert werden und ist 12 Wochen gültig. Im Zuge der Registrierung erhalten Sie einen Link für den Zugang zur Onlineplattform. Die Antragstellung kann erst nach Errichtung der Photovoltaik-Anlage durchgeführt werden. Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss somit sichergestellt sein, dass die PV-Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist fertig gestellt und abgerechnet werden kann
- Ab Regstrierung sind die Fördermittel für Ihr Projekt reserviert Bitte beachten Sie, dass eine mehrfache Registrierung nicht zulässig ist. Es wird daher empfohlen, die Registrierung erst bei Vorliegen eines gesicherten Zeitplanes für die Errichtung bzw. Fertigstellung der Photovoltaik-Anlage vorzunehmen.
Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend bis 30.11.2013 möglich. Nähere Details und Förderantrag unter: www.pv2013.at
Angaben ohne Gewähr.
Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde bereits mehrfach novelliert.
Bundesweite Tarifförderung für Anlagen > 5 kWp
Die Ökostromtarifförderung gilt für Anlagen die größer als 5 kWp sind. Für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wird ein Fördertarif gewehrt. Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt. Nach Vertragsabschluss gelten die Tarife für 13 Jahre.
Pro Jahr steht für die Photovoltaik ein Förderbudget von 8 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 ist neu, dass es bei Aufdachanlagen zusätzlich zum Fördertarif einen einmaligen Investzuschuss gibt und nur noch eine Förder-Größenklasse pro Anlagenart besteht:
• Aufdachanlagen: größer 5 kWp bis 500 kWp
• Anlagen auf Freiflächen: größer 5 kWp bis 500 kWp
Ab 1. Jänner 2013 steht neues Förderbudget zur Verfügung.
Förderung 2013:
Ab 1. Jänner, 00:00 Uhr kann wieder um Tarifförderung angesucht werden. Ab diesem Termin steht ein Förderbudget von 8 Millionen Euro zur Verfügung.
Hinzu kommt ein so genannter Resttopf mit einem Förderbudget von 18 Millionen Euro, der für Ansuchen aus Wind-, Wasser- und Photovoltaikanlagen (nur Aufdachanlagen) zur Verfügung steht. Photovoltaik-Anlagen werden mit 18 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gefördert.
Förderansuchen ab 1. Jänner 2013 erhalten folgenden Tarif:
Aufdachanlagen: 18,12 Cent pro kWh plus ein Investitionszuschuss von 30 Prozent der Investkosten mit maximal 200 Euro pro kW (entspricht einem Fördertarif von 20,20 Cent).
Anlagen auf Freiflächen: 16,59 Cent pro kWh
Aufdachanlagen - Förderung aus dem Resttopf: 18,00 Cent pro kWh
Siehe auch www.pvaustria.at
Wichtige Punkte und Voraussetzungen, die bei der Antragstellung zu beachten sind:
-) Antragstellung ist nur mit einer gültigen Zählpunktbezeichnung möglich. (Falsche Zählpunkte wie zB AT12345… führen zur sofortigen Ablehnung)
-) Der Bescheid über die Anerkennung als Ökostromanlage muss bereits bei der Antragstellung vorliegen.
-) Für jeden Förderantrag ist ein separater Benutzername (ALIAS) anzulegen.
-) Die Antragstellung bzw. Reihung für das Förderkontingent 2013 betreffend Photovoltaikanlagen beginnt am 01.01.2013 00:00 Uhr (MEZ).
-) Förderanträge können ausschließlich per Post, Fax oder über unsere Homepage gestellt werden. Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig.
-) Bei der Antragstellung über unsere Homepage sollten Sie die damit verbundene Online-Registrierung erst kurz vor der Antragstellung durchführen, um etwaige Komplikationen bei einer erneuten Anmeldung zu vermeiden.
-) Der Förderantrag muss auf einmal eingegeben werden und kann nicht teilweise ausgefüllt werden. Unvollständige Förderanträge werden nicht gespeichert.
Satz- und Druckfehler vorbehalten.

