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Ihr SOLution Gebietsleiter- Warmwasser: Sockelbetrag 1.000 €, plus 70 € pro m2 Absorberfläche, maximal 30 Prozent der Investitionskosten
- Heizungsunterstützung: Sockelbetrag 1.000 €, plus 100 € pro m2 Absorberfläche, maximal 40 Prozent der Investitionskosten
- Kleingartensiedlungsanlagen für nichtganzjähriges Wohnen mind. zwei Quadratmeter und 100 Liter Speichervolumen <//span><//span>
- Warmwasser: Mindestabsorberfläche 5 m2, Mindestvolumen Speicher 300 Liter
- Heizungsunterstützung: Mindestabsorberfläche 10 m2, Mindestvolumen Speicher 800 Liter
- Nähere Infos unter: http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik/ahs-info/solar-richtlinien.html<//span>
Der Klima-und Energiefonds der österr. Bundesregierung unterstützt den Einsatz von Solaranlagen in privaten Haushalten.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden neu installierte Solaranlagen zur überwiegend privaten Nutzung (Mehr als 50 % des Gesamtgebäudes muss Wohnzwecken dienen). Erweiterungen bestehender Anlagen werden nicht gefördert.
Förderhöhe
Förderpauschale von 400 Euro nach Vorlage der Endabrechnung
Zusätzliche Fördermittel der Länder und Gemeinden können in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für die Förderung
- 5 m² Bruttokollektorfläche
- Solarkeymark-Zertifizierung
- keine galvanische Beschichtung
- 10 Jaher Garantie
Antragstellung und Fristen
Antragstellung von 17.4. bis 31.12.2012 online unter www.holzsolar2012.at
Montage und Abrechnung spätestens 6 Monate nach Förderzusage
Leitfaden zur Förderaktion
Weitere Informationen finden Sie unter: www.holzsolar2012.at
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Sonderausgabe ArbeitnehmerInnenveranlagung
Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist zudem von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2012 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung: http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2012_Ansicht.pdf

