SOLution Solartechnik

Vorarlberg

Förderung Vorarlberg

  • <//span><//span><//span>Sockelbetrag Warmwasser (mind. 60% Deckungsanteil): 1.000 € plus 75 € pro m2 Bruttokollektorfläche, max. 25 % der förderfähigen Kosten
  • Sockelbetrag bei mind. 15 Prozent Solarheizung: 1.500 € plus 75 € pro m2 Bruttokollektorfläche, max. 30 % der förderfähigen Kosten
  • <//span><//span><//span>
  • Sockelbetrag ab 20 Prozent Solarheizung: 2.000 €, plus 75 € pro m2 Bruttokollektorfläche, max. 35 % der förderfähigen Kosten
  • Eine Energieberatung und der Einbau eines Wärmemengenzählers sind verpflichtend vorgeschrieben. 
  •  <//span><//span><//span>Nähere Infos unter: 
    <//span>http://www.vorarlberg.at/vorarlberg/bauen_wohnen/wohnen/wohnbaufoerderung/weitereinformationen/solaranlagen/solaranlagen-ueberblick.htm<//span>
  • Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach! <//span>

Bundesförderung 2012

Der Klima-und Energiefonds der österr. Bundesregierung unterstützt den Einsatz von Solaranlagen in privaten Haushalten.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden neu installierte Solaranlagen zur überwiegend privaten Nutzung (Mehr als 50 % des Gesamtgebäudes muss Wohnzwecken dienen). Erweiterungen bestehender Anlagen werden nicht gefördert.

Förderhöhe
Förderpauschale von 400 Euro nach Vorlage der Endabrechnung
Zusätzliche Fördermittel der Länder und Gemeinden können in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen für die Förderung
- 5 m² Bruttokollektorfläche
- Solarkeymark-Zertifizierung
- keine galvanische Beschichtung
- 10 Jaher Garantie

Antragstellung und Fristen
Antragstellung von 17.4. bis 31.12.2012 online unter www.holzsolar2012.at
Montage und Abrechnung spätestens 6 Monate nach Förderzusage

Leitfaden zur Förderaktion
Weitere Informationen finden Sie unter: www.holzsolar2012.at


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Sonderausgabe ArbeitnehmerInnenveranlagung

Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist zudem von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.

Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2012 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung: http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2012_Ansicht.pdf