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Ihr SOLution Gebietsleiter- <//span><//span><//span>Warmwasseranlagen seit 1. Mai 2011 im Baugesetz vorgeschrieben, daher im Neubau keine Direktförderung.
- Warmwasseranlagen bei Sanierung: Sockelbetrag 300 €, plus 50 € pro m2 Kollektorfläche, maximal 2.000 €
- Bei Heizungseinbindung mit mind. 16 m2 Kollektorfläche erhöht sich der Sockelbetrag auf 500 € plus 60 € pro m2 Kollektorfläche
- Bei Erweiterung bestehender Anlagen auf mind. 16 m2: Sockelbetrag 200 € plus 60 € pro m2 Kollektorfläche
- Zusatzförderung: Umwälzpumpen der Energieeffizienzklasse A (50 €)
- Mindestens 6 m2 Aperturfläche bei Warmwasser, 16 m2 bei Heizungseinbindung, Wärmemengenzähler verpflichtend
- Förderung des Landes an Gemeindeförderung gebunden
- Infoblatt zur Beantragung der Solarförderung<//span>
- Nähere Infos unter: http://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/59689784/DE/<//span>
- Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!<//span><//span><//span><//span><//span>
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Der Klima-und Energiefonds der österr. Bundesregierung unterstützt den Einsatz von Solaranlagen in privaten Haushalten.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden neu installierte Solaranlagen zur überwiegend privaten Nutzung (Mehr als 50 % des Gesamtgebäudes muss Wohnzwecken dienen). Erweiterungen bestehender Anlagen werden nicht gefördert.
Förderhöhe
Förderpauschale von 400 Euro nach Vorlage der Endabrechnung
Zusätzliche Fördermittel der Länder und Gemeinden können in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für die Förderung
- 5 m² Bruttokollektorfläche
- Solarkeymark-Zertifizierung
- keine galvanische Beschichtung
- 10 Jaher Garantie
Antragstellung und Fristen
Antragstellung von 17.4. bis 31.12.2012 online unter www.holzsolar2012.at
Montage und Abrechnung spätestens 6 Monate nach Förderzusage
Leitfaden zur Förderaktion
Weitere Informationen finden Sie unter: www.holzsolar2012.at
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Sonderausgabe ArbeitnehmerInnenveranlagung
Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist zudem von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2012 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung: http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2012_Ansicht.pdf
Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist auch von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
<//span><//span><//span>Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2012 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2011: http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2012_Ansicht.pdf<//span> <//span>

