Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und wir suchen den für Sie persönlich zuständigen SOLution-Gebietsleiter.
Ihr SOLution Gebietsleiter- <//span>Basisförderung: 1. bis 6. m2: 100 €/m2, 7. bis 25. m2: 50 €/m2, maximal 30 % der Investitionskosten
- Zuschläge für vorhandene Wärmedämmung und/oder Lüftung mit Wärmerückgewinnung
- Zusatzförderungen: Pufferspeicher (500 €), Hocheffizienzpaket (600 €), Solarpumpen - Hocheffizienzpumpen der Energieeffizienzklasse A (50 €)
- Pufferspeicher mindestens 100 Liter/m2 Kollektorfläche und/oder Boiler mindestens 75 Liter/m2 Kollektorfläche, Mindestdämmstoffdicke des Pufferspeichers 200 mm (?40C° = 0,04 W/m2K) oder max. Bereitschaftswärmeverlust (kWh/24h) gemäß Austria Solar Gütesiegel-Richtlinie.
- Nähere Infos unter: <//span><//span>http://www.salzburg.gv.at/themen/ve/energie/erneuerbar/solar.htm<//span><//span>
- Anträge unter: <//span><//span>http://www.energieaktiv.at
- Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!<//span><//span>
Der Klima-und Energiefonds der österr. Bundesregierung unterstützt den Einsatz von Solaranlagen in privaten Haushalten.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden neu installierte Solaranlagen zur überwiegend privaten Nutzung (Mehr als 50 % des Gesamtgebäudes muss Wohnzwecken dienen). Erweiterungen bestehender Anlagen werden nicht gefördert.
Förderhöhe
Förderpauschale von 400 Euro nach Vorlage der Endabrechnung
Zusätzliche Fördermittel der Länder und Gemeinden können in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für die Förderung
- 5 m² Bruttokollektorfläche
- Solarkeymark-Zertifizierung
- keine galvanische Beschichtung
- 10 Jaher Garantie
Antragstellung und Fristen
Antragstellung von 17.4. bis 31.12.2012 online unter www.holzsolar2012.at
Montage und Abrechnung spätestens 6 Monate nach Förderzusage
Leitfaden zur Förderaktion
Weitere Informationen finden Sie unter: www.holzsolar2012.at
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Sonderausgabe ArbeitnehmerInnenveranlagung
Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist zudem von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2012 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung: http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2012_Ansicht.pdf
Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist auch von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
<//span><//span><//span>Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2012 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2011: http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2012_Ansicht.pdf<//span> <//span>

