SOLution Solartechnik

Niederösterreich

Niederösterreich

  • <//span>Seit 1.1.2011 gibt es keine Direktförderung für thermische Solaranlagen mehr. Stattdessen gibt es einen Annuitätenzuschuss bei der Aufnahme eines Wohnbauförderungsdarlehens.
  • Neubau: Für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung werden max. 1.500 Euro Darlehensrahmen anerkannt, für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung max. 3.000 Euro. Das Förderungsdarlehen hat einen Tilgungszeitraum von 27,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich dekursiv verzinst.
  • Sanierung: Solaranlagen zur Warmwasserbereitung erhalten 5 Punkte, Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung 10 Punkte. 1 Punkt = 1 % Darlehensförderung. Die Zuschüsse werden auf die Dauer von 10 Jahren in der Höhe von jährlich 3 % des Darlehens zuerkannt.  
  • Nähere Infos unter: http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Eigenheimfoerderung/Aktuelles_in_der_Wohnungsfoerderung.html

Bundesförderung 2012

Der Klima-und Energiefonds der österr. Bundesregierung unterstützt den Einsatz von Solaranlagen in privaten Haushalten.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden neu installierte Solaranlagen zur überwiegend privaten Nutzung (Mehr als 50 % des Gesamtgebäudes muss Wohnzwecken dienen). Erweiterungen bestehender Anlagen werden nicht gefördert.

Förderhöhe
Förderpauschale von 400 Euro nach Vorlage der Endabrechnung
Zusätzliche Fördermittel der Länder und Gemeinden können in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen für die Förderung
- 5 m² Bruttokollektorfläche
- Solarkeymark-Zertifizierung
- keine galvanische Beschichtung
- 10 Jaher Garantie

Antragstellung und Fristen
Antragstellung von 17.4. bis 31.12.2012 online unter www.holzsolar2012.at
Montage und Abrechnung spätestens 6 Monate nach Förderzusage

Leitfaden zur Förderaktion
Weitere Informationen finden Sie unter: www.holzsolar2012.at


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Sonderausgabe ArbeitnehmerInnenveranlagung

Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist zudem von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.

Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2012 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung: http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2012_Ansicht.pdf