SOLution Solartechnik

Kärnten

Förderung Kärnten

  • Sockelbetrag: 1.000 € für Warmwasser, 1.500 € für Heizungsunterstützung, plus 50 € pro m² Flachkollektor und Vakuumkollektor, maximal 5.000 € bzw. 50 % der Investitionskosten
  • Mindestkollektorfläche bei Warmwasser 4 m², bei Heizungsunterstützung 15 m²
  • Mindestvolumen Speicher 50 Liter/m² (Flachkollektor),
    Mindestvolumen Speicher 70 Liter/m² (Vakuumkollektor)
  • Nähere Infos unter: http://www.energiewirtschaft.ktn.gv.at/150189_DE-..htm
  • Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!

 

 

Bundesförderung

Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist auch von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.

Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2012 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2011: http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2012_Ansicht.pdf