SOLution Solartechnik

Burgenland

Förderung Burgenland

    • 30% der Investitionskosten, max. 1700 € für Warmwasser, max. 2.500 € für Heizungsunterstützung
    • Der Einbau einer Wärmemengenerfassung ist verpflichtend
    • Anlagen zur Warmwasserbereitung mit mindestens 4m2 Kollektorfläche und mindestens 200 Liter Speicher für Warmwasser. Nachweis über den Deckungsgrad der Anlagen, dieser ist rechnerisch mittels geeigneter Software zu erbringen (15% des Wärmebedarfes für Raumheizung bei Anlagen zur Heizungsunterstützung)
    • Nähere Infos unter: http://www.eabgld.at
    • Bei Zweifel an der Förderungswürdigkeit der Anlage gibt die burgenländische Energieberatung Auskunft: 05/9010 2220
    • Für eine zusätzliche Gemeindeförderung fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach!<//span>

Bundesförderung

Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist auch von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.

Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2012 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2011: http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch_2012_Ansicht.pdf