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Ihr SOLution GebietsleiterDirektförderung: Gefördert wird mittels nicht rückzahlbarem Direktzuschuss. Die Förderhöhe setzt sich aus Sockelbetrag sowie einer Flächenförderung in Höhe von 70€/m² Absorberfläche bei solarer Warmwasserbereitung oder 100€/m² Absorberfläche bei solarer Raumheizungsunterstützung zusammen. Der Sockelbetrag ist je nach Größe der Anlage gestaffelt: Es gilt für
3-5 Wohneinheiten: max. 750 € / WE
6-10 Wohneinheiten: max. 600 € / WE
11-15 Wohneinheiten: max. 550 € / WE
16-20 Wohneinheiten: max. 500 € / WE
ab 21 Wohneinheiten: max. 450 € / WE
Für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung darf der Zuschuss 30 Prozent der förderbaren Investitionskosten, für Solaranlagen zur Raumheizungsunterstützung sowie Anlagen zur solaren Kühlung darf der Zuschuss 40 Prozent der förderbaren Investitionskosten nicht überschreiten.Voraussetzung um die Förderung in diesem Ausmaß zu erhalten sind folgende: Leistungs- und Qualitätskontrolle der Sonnenkollektoren durch Einhalt der EN Norm 12 975 (wie zB.: Vorgaben an die Wärmeleistung, beständig gegenüber mechanischer Belastung, hoher Temperaturen, starker Temperaturwechsel, Eindringen von Regenwasser, usw.) ; die Kriterien der Planung und Ausführung müssen der Norm EN 12 977 entsprechen, die Solaranlage ist nur in Kombination mit einem Niedertemperaturheizsystem (Fußbodenheizung oder Wandheizung) förderbar. Bei Solaranlagen für Gemeinschaftsanlagen ist ein Monitoring vorgeschrieben. 2/3 der Förderung wird sofort ausgezahlt, 1/3 wird erst nach frühestens 2,5 Jahren ausbezahlt.
Neubau: Der Einbau einer Solaranlage wirkt sich nicht auf die Höhe bzw. Bedingungen der Wohnbauförderung aus.
Sanierung: Im Zuge der „THEWOSAN-Förderung“ (Thermische Wohnhaussanierung) ist eine zusätzlich Förderung für die Errichtung einer Solaranlage möglich, die sich in Kosten in zusätzlichen 30 € pro m² Nutzfläche niederschlagen. Dafür müssen jedoch zusätzliche Sanierungsmaßnahmen, wie zB. Einbau eines neuen Kessels vorgenommen werden.
Kombination: Es ist keine Kombination zwischen THEWOSAN-Förderungserhöhung und Direktzuschuss möglich.
Nähere Informationen:
direkte Förderung:
Technisch wirtschaftliche Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25)
Muthgasse 62
19. Bezirk
T: + 43 1 4000-8025
F: + 43 1 4000-99-8025
E: post@m25.magwien.gv.at
H: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbautechnik/foerderungen/solarfoerderung.html
Wohnbauförderung - Sanierung:
wohnfonds_wien Fonds für Wohnbau und Stadterneuerung
Lenaugasse 10
1082 Wien
T: + 43 1 403 59 19-0
F: + 43 1 403 59 19 86659
E: office@wohnfonds.wien.at
H: http://www.wohnfonds.wien.at/
Wohnbau - Neubau:
http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/neubau/index.html

