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Ihr SOLution GebietsleiterAmt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
Römerstraße 15
6901 Bregenz
T: +43 (0) 5574 / 511-8080
F: +43 (0) 5574 / 511-923495
E: wohnbaufoerderungvorarlbergat
H: www.vorarlberg.at
Direktförderung: Das Land übernimmt bei solaren Warmwasseraufbereitungsanlagen 25% der Investitionskosten (wobei dafür max. 600 €/m² Bruttokollektorfläche gerechnet werden können) bzw. bei Anlagen die zusätzlich raumheizungsunterstützend arbeiten 30% der Investitionskosten (hier werden max. 500 €/m² als Basis berücksichtigt). Technische Vorgabe: Um eine Förderung zu bekommen, müssen Wärmemengenzähler eingebaut sein, eine Beratung in Anspruch genommen werden, ein Abnahmeprotokoll erstellt werden, sowie bei Heizungsunterstützung mind. 15% des Wärmebedarfs gedeckt werden.
Bei Überprüfung innerhalb der ersten 2 Jahre wird außerdem bis 20 m2 ein Servicecheck von 200 € und über 20 m² ein Servicecheck von 300 € gewährt.
Neubau: Die Investitionskosten der Solaranlage dürfen in der Wohnbauförderung zwar nicht mehr mitberücksichtigt werden, es wird aber durch den Einbau einer Solaranlage, welche außer bei Fernwärmeanschluss bindend vorgeschrieben ist, die Anzahl der Ökopunkte erhöht. Für solare Warmwasserbereitung gibt es 22 Ökopunkte, für solare Raumheizung sogar 30 Punkte, welche bereits fast einem Drittel der vorgeschriebenen Ökopunkte in der ersten Förderstufe entsprechen. In Abhängigkeit der Summe der Ökopunkte und des Heizwärmebedarfs ergibt sich die Einteilung in 5 verschiedene Förderstufen. Je höher die Stufe umso besser die Konditionen des Förderdarlehens. Die Darlehenshöhe ist sowohl von der Förderstufe als auch von der Bebauungsdichte (man spricht hier von Nutzflächenzahl) abhängig.
Bauteilsanierung: Die Investitionskosten der Solaranlage dürfen auch bei der Sanierungsförderung nicht mitberücksichtigt werden, wohl aber erhöht die Solaranlage die Summe der Ökopunkte (22 Ökopunkte bei solarer Warmasserbereitung, 30 Punkte bei solarer Raumheizungsunterstützung). Auch hier ist die Förderstufe von den Ökopunkten und dem Heizwärmebedarf abhängig. Bei niedrigeren Sanierungskosten werden einmalige Zuschüsse ausbezahlt. Bei höheren Sanierungskosten werden günstige Förderdarlehen möglich gemacht. Je höher die Summe der Förderstufe umso günstiger die Konditionen und auch die Höhe des Förderdarlehens, bzw. je höher der einmalige Direktzuschuss.
Umfassende energetische Sanierung: Die Investitionskosten der Solaranlage dürfen auch bei dieser Sanierungsförderung nicht mitberücksichtigt werden, wohl aber erhöht die Solaranlage die Summe der Ökopunkte (22 Ökopunkte bei solarer Warmasserbereitung, 30 Punkte bei solarer Raumheizungsunterstützung). Voraussetzung für die umfassende Sanierung sind mindestens 3 Sanierungsmaßnahmen und der Energieausweis. Es bestehen die gleichen Vorgaben für die Förderstufe wie bei der Bauteilsanierung. Die Förderhöhe und die Konditionen des Förderdarlehens sowie gegebenenfalls der einmalige Zuschuss fällt noch höher aus als bei der Bauteilsanierung.
Kombination: Bei Erhalt einer Wohnbauförderung, bzw. Sanierungsförderung (wobei hier aber die Investitionskosten der Solaranlage nicht mit gerechnet werden dürfen!) kann auch die Direktförderung in Anspruch angenommen werden.

