SOLution Solartechnik

Steiermark

Landesförderung Steiermark

Direkte Solarförderung: Diese Förderung gilt nur mehr bis 30.4.2011 und steht begrenzt mit einem Gesamtvolumen von 750.000 € zur Verfügung. Pro neu installierter Solaranlage wird ein Zuschuss in Form eines Sockelbetrages von 300€ und 50€ pro m² Aperturkollektorfläche gewährt. Im Falle einer Heizungseinbindung erhöht sich bei einer Anlage mit mindestens 15 m² Kollektorfläche der Sockelbetrag auf 500€. Die Beihilfenobergrenze beträgt 650€ pro Wohneinheit. Voraussetzung für diese Förderung sind der Einbau eines Wärmemengenzählers, sowie der Einsatz geprüfter Kollektoren nach ÖNORM EN 12975 und EN 12976, jeweils Teil 1 und 2. Dies erfüllen Kollektoren, die dem Solarkeymark-Zeichen, dem AustriaSolar-Gütesiegel oder dem Österreichischen Umweltzeichen UZ15 entsprechen. Außerdem ist ein rechnerischen Nachweis des Kollektorertrages zu erbringen, in welchem ein Mindestwert (250 kWh/m2 a bei Raumheizungsunterstützungsanlagen; 350 kWh/m2 a bei Warmwasseranlagen) bescheinigt werden muss.


Neubau: Die Wohnbauförderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine thermische Solaranlage errichtet wird. Obwohl dies ein so genanntes „MUSS-Kriterium“ ist, werden außerdem zwei Bonuspunkte vergeben (seit April 2009 werden dafür zwei Punkte statt davor 1 Punkt gerechnet!), welche sich auf die Höhe der förderbaren Kosten und Zuschüsse positiv auswirken. (Für Energie und Nachhaltigkeit gibt es max. 25 Punkte) Bei solarunterstützter Heizung ist aus technischer und wirtschaftlicher Sicht ein so genanntes 2-Leitersystem für die Wärmeverteilung zu den Wohnungen ratsam, wofür ein weiterer Bonuspunkt gerechnet wird. Es werden rückzahlbare Annuitätenzuschüsse und ein nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt.


Kleine Sanierung: Für einzelne Sanierungsmaßnahmen erhält man nicht rückzahlbare Annuitätenzuschüsse. Max. werden 50.000 €/WE gefördert, die Höhe ist abhängig vom Ausmaß der ökologischen Maßnahmen.

Umfassende energetische Sanierung: Diese Förderschiene ist ab April 2009 neu dazugekommen. Im Rahmen dieser können bei mind. 3 ökologischen Sanierungsmaßnahmen, dem Einhalten eines bestimmten max. Heizwärmebedarfs und einer Energieeinsparung von mind. 30% entweder 30%ige Annuitätenzuschüsse auf 14 Jahre oder ein einmaliger 15%iger Zuschuss gewährt werden. Hier kann für die Solaranlage ein Ökopunkt (von max. 4 Ökopunkten) gerechnet werden. In Abhängigkeit der Anzahl der Ökopunkte steigen die förderbaren Kosten.

Kombination: Bei Erhalt einer Wohnbauförderung, bzw. Sanierungsförderung kann auch die Direktförderung in Anspruch angenommen werden.

Nähere Informationen:
Wohnbauförderung:
Amt der Stmk. Landesregierung,
Abteilung 15 - Wohnbauförderung
Dietrichsteinplatz 15
8011 Graz
T: (0316) 877 3713
F: (0316) 877 3780
E:  a15stmk.gvat
H: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/10005034_277576/f7d0df7e/gbinfo.pdf

Direkte Förderung:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Fachabteilung 13A, Geschäftsstelle des Steirischen Umweltlandesfonds,
Burggasse 9,
8010 Graz
T: (0316) 877-3955,
F: (0316)877-4559
E:  umweltlandesfondsstmk.gvat
H:  http://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/59689784/DE/