SOLution Solartechnik

Salzburg

Landesförderung Salzburg

Direkte Solarförderung: Der Förderungsantrag ist vor der Umsetzung zu beantragen! Die Höhe des nicht rückzahlbaren Direktzuschusses beträgt für den ersten bis zum 6. m²: 100€, vom 7. bis 25. m²: 50€ pro m² Kollektorfläche. Die Deckelung liegt bei 30% der Anlagenkosten. Die umfassenden Bedingungen für die Förderung bei Einbau einer Solaranlage (wie zB.: Qualität des Kollektors, Vorgabe des spezifischen Speichervolumens, Dämmstärke der Rohre, Vorgabe der Position des Ausdehnungsgefäßes uvm) sind unter http://portal.foerdermanager.net/download/index/mediafile/45/Solarrichtlinie_Foerdermanager_18_05_2009-NEU.pdf nachzulesen.

Neubau: Nach einem bestimmten Ökopunktesystems werden unter anderem für Solaranlagen Punkte vergeben, welche die Förderhöhe positiv beeinflussen. Es wird ein Förderdarlehen gewährt. Pro Zuschlagspunkt für ökonomische Maßnahmen wird die maximale Förderhöhe um 15€/m² angehoben. Für den Einbau einer Solaranlage erhält man abhängig vom LEK-Wert mind. 2 oder 3 Zuschlagspunkte. Wird eine Kollektorfläche von mind. 1m² Kollektorfläche pro 20 m² Bruttogeschossfläche des Gebäudes installiert, wird diese Zuschlagspunktesumme um jeweils einen weiteren Punkt erhöht. 

Sanierung: Im Rahmen einer umfassenden Sanierung kann eine Solaranlage mitgefördert werden. Eine Solaranlage erhöht die Förderung durch die Anzahl der Zuschlagspunkt für ökonomische Maßnahmen (gleiches System wie im Neubau). Der Einbau eines Wärmemengenzählers ist hier Voraussetzung. Es müssen hierfür aber noch zwei andere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, wobei der Dämmstandard des Gebäudes laut bestimmten Vorgaben, verbessert werden muss. Der Barwertvorteil durch den Einbau einer Solaranlage wird hier stark erhöht! Die Förderung sogenannter „anderer Sanierungen“ fördert auch den Einbau einer Solaranlage als Einzelmaßnahme.

Kombination: Der Erhalt einer Direktförderung und einer Wohnbauförderung innerhalb der letzten 10 Jahre ist nicht möglich! Direktförderung ist normalerweise nur für Einfamilien- und Zweifamilienhaus interessant, da sowohl im Sanierungsfall als auch im Neubau Darlehenszuschüsse günstiger als Direktförderungen sind.

Nähere Informationen:
Amt der Salzburger Landesregierung,
Abteilung 10 - Wohnungswesen - Mag. Johann Vilsecker
Fanny von Lehnert Straße 1
5010 Salzburg
T: (0662) 8042-3702
F: (0662) 8042-3888
E:  wohnbaufoerderungsalzburg.gvat
H:  http://www.salzburg.gv.at/themen/ve/energie/erneuerbar/solar.htm

H: http://portal.foerdermanager.net/download/index/mediafile/75/Richtlinien_Solaranlagen.pdf