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Ihr SOLution Gebietsleiter
Direkte Solarförderung:<//u> Diese Förderschiene gibt es nicht mehr in Niederösterreich!
Neubauförderung:<//u> Die Förderung von Neubauten ab einer Wohnnutzfläche von 500m² erfolgt in Form von Landesdarlehen, rückzahlbaren und nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen. Zur Bestimmung des Fördernominales werden Punkte vergeben, wobei z.B. für die Errichtung einer Solaranlage fünf Punkte vergeben werden. Für einen Neubau sind maximal 64 Punkte erreichbar. Durch diese Förderung ergibt sich ein sehr hoher Barwertvorteil bei Einbau einer Solaranlage.
Wohnhaussanierungsförderung:<//u> Für Sanierungsarbeiten ab 500 m² Nutzfläche erhält man die Sanierungsförderung für Mehrfamilienhäuser solange die Sanierungskosten unter 1.000€/m² Wohnnutzfläche liegen. Sind sie darüber kann wahlweise über die Neubauförderung oder die Wohnbauförderung für Sanierung angesucht werden. Bei Installation einer Solaranlage als alleinige Maßnahme -gerechnet mit der Förderung von Mehrfamilienhäusern - werden die Sanierungskosten in der Höhe von 30% als Basis gerechnet, davon wird ein Anteil von 4% jährlich mit einer Laufzeit von 10 Jahren (bei höheren Investkosten auch wahlweise 15 Jahre) als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bei Umsetzung von mehreren Sanierungsmaßnahmen kann im besten Fall (Energiekennzahl ist entscheidend) sogar ein Anteil der Sanierungskosten von bis zu 100% als Grundlage der nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüsse herangezogen werden.
Nähere Informationen:
Wohnbauförderung:
Amt der NÖ Landesregierung
Sachgebietsleitung für den Bereich Mehrfamilienhaus Errichtung
Landhausplatz 1,
3109 St. Pölten
T: 02742 / 9005
F: 02742 9005 / 15395
E: post.f2auskunftnoel.gvat
H: http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen/Aktuelles-zur-Wohnbaufoerderung/Aktuelles_in_der_Wohnungsfoerderung.html

