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Ihr SOLution GebietsleiterDirekte Solarförderung:<//u> Die Förderung besteht in der Gewährung einer Grundförderung von 1.000€ plus pro angeschlossener Wohneinheit 100€ und einer Kollektorförderung von 50€ pro m² Kollektor. Je Wohneinheit sind mindestens 2,5m² notwendig. Die Deckelung der Förderung liegt bei 50% der Investitionskosten.
Neubauförderung:<//u> Mietwohnungen, Wohnheime und Eigentumswohnungen: Die Wohnbauförderung wird in Form eines Landesdarlehens in Kombination mit rückzuzahlenden Annuitätenzuschüssen zu einem Bankdarlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens ist bestimmt durch den Heizwärmebedarf in Abhängigkeit des A/V-Verhältnisses, ist aber praktisch vollkommen unabhängig vom Einbau einer Solaranlage. Es ist jedoch Vorschrift eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung einzubauen, außer die Warmwasserbereitung erfolgt über ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien inklusive Pufferspeicher oder über eine Wärmepumpe.
Sanierung:<//u> Bei Errichtung einer Solaranlage ergibt sich ein maximal förderbarer Betrag von 60% der anerkannten Sanierungskosten. Davon werden jährlich 5% in Form von halbjährlich ausgezahlten Zuschüssen mit einer Laufzeit von 10 Jahren gewährt. Diese sind nicht zurück zu zahlen.
Die Umrechnung dieser nichtrückzahlbaren Zuschüsse nach dem Barwertmodell ergibt eine Förderung in der Höhe von 26% der Solaranlagenkosten unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
Kombination:<//u> Gleichzeitige Nutzung von der Wohnbauförderung und einer Direktförderung ist nicht möglich.
Nähere Informationen:
Direkte Förderung:<//u>
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 15 - Umwelt, UA Energiewirtschaft
Flatschacher Straße 70
9020 Klagenfurt
T: 050536 - 41564
E: abt15.energiewirtschaft.ktn.gv.at
H: www.energiewirtschaft.ktn.gv.at
Wohnbauförderung:<//u>
Amt der Kärntner Landesregierung,
Abteilung 4 - UA Wohnungs- und Siedlungswesen
Mießtaler Straße 6,
9020 Klagenfurt
T: 050536 - 30441
E: post.wohnbauktn.gvat
H: www.wohnbau.ktn.gv.at

