SOLution Solartechnik

Burgenland

Landesförderung Burgenland

  • Direkte Solarförderung:<//u>
    Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses in der Höhe von 30% der Investitionskosten, wobei eine Obergrenze von max. 800 € pro Wohneinheit bei solarer Warmwasserbereitung und max. 1.000 € pro Wohneinheit bei solarer Raumheizungsunterstützung eingehalten werden muss. Diese Deckelung verringert sich ab 11 Wohneinheiten auf 600 € pro Wohneinheit bei der solaren Warmwasserbereitung und 800 € bei der solaren Raumheizungsunterstützung. Bedingung für die Förderung sind bei Solaranlage für das Warmwasser mind. 60% solare Deckung des Warmwasserbedarfs, bzw. bei Solaranlagen für die Heizung mind. 15% solare Deckung des Gesamtwärmebedarfs, sowie die Leistungsüberwachung über z.B. einen Wärmemengenzähler, sowie die Verwendung eines Niedertemperaturheizsystems (Wandheizung oder Fußbodenheizung). Die volle Höhe der Förderung ist nur für Wohnbaugenossenschaften möglich. Ist der Antragsteller ein privater Bauherr kann nur der Zuschuss für eine Solarförderung von max. 2 Wohneinheiten in Anspruch genommen werden. 
  • Neubau:<//u>
    Über die Wohnbauförderung sind ein günstiges Darlehen bzw. Zinszuschüsse zu Fremddarlehen lukrierbar, je nachdem ob es sich um Reihenhäuser, Wohnheime oder um Gruppenwohnbauten handelt. Die Konditionen sind von der Energiekennzahl abhängig. Der Einbau einer Solaranlage hat keine Auswirkung auf die Höhe dieser Förderung. Voraussetzung für die Wohnbauförderung ist die Verwendung von erneuerbaren Energiequellen. Der Einbau eines Brennwert-Heizsystems mit fossilen Brennstoffen ist nur in Kombination mit einer solaren Warmwasserbereitung möglich. 
  • Sanierung:<//u>
    Der Einbau einer Solaranlage kann im Rahmen der Wohnbauförderung über ein Darlehen finanziert werden. Die Wohnbauförderung ist jedoch nur von dem Heizwärmebedarf nach der Sanierung abhängig und schreibt auch bestimmte u-Werte vor, die nicht überschritten werden dürfen. Auch in diesem Fall hat der Einbau einer Solaranlage keine Auswirkung auf die Konditionen der Wohnbauförderung. 
  • Kombination:<//u>
    Der gleichzeitige Erhalt sowohl der Direktförderung als auch der Wohnbauförderung ist möglich.

Nähere Informationen:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
T: +43 (0) 2682 600 - 2802 oder +43 (0) 576 00 (Lokaltarif)
F: +43 (0) 2682 600 - 2060
E: post.wbfbgld.gvat
H: http://www.eabgld.at/index.php?id=813