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Ihr SOLution GebietsleiterAttraktive Fördersätze
Seit dem 15. August 2012 sind die Zuschüsse für Solarthermieanlagen in 1- und 2-Familienhäusern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden deutlich erhöht worden und werden jährlich angepasst.
Förderung für Solarthermische Anlagen
Größe der Solaranlage | Fördersatz |
|---|---|
Bis 40 m² Bruttokollektorfläche | 1.500 bis 3.600 Euro |
Zwischen 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen Nichtwohn-gebäuden (auch im Neubau) | 3.600 bis 18.000 Euro |
Bis 1.000 m² zur Erzeugung von Prozesswärme | Bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten |
Zudem können Bonusföderungen bspw. Kesseltausch beantragt werden, wenn Ihre Heizungsanlage bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Nähere Informationen unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
Ansprechpartner:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 511 – 515, 524, 525
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800
Förderung von Photovoltaikanlagen
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt seit 2000 den Vorrang für regenerative Energien in Deutschland. Durch die Einspeisevergütungen werden die Netzbetreiber verpflichtet Strom aus erneuerbaren Energiequellen den Anlagenbetreibern abzunehmen.
Die Vergütungen für den eingespeiten Strom Ihrer Photovoltaikanlage berechnet sich nach der Netzeinspeisung in kWh, Datum der Inbetriebnahme und installierter Leistung am Dach.
Aktuelle Tarifauskunft unter:
http://www.foerderung-photovoltaik.eu/inhalte/einspeiseverguetungen-photovoltaik-deutschland.html
Alle Angaben ohne Gewähr.

