Photovoltaikanlagen
Bundesweite Tarifförderung
Die Tarifförderung ist im bundesweit gültigen Ökostromgesetz geregelt. Das Ökostromgesetz besteht seit dem Jahr 2002 und wurde mehrfach novelliert. Die derzeit geltende Rechtslage basiert auf dem Gesetz aus dem Jahr 2002, der großen Novelle 2006 sowie kleinen Novellen 2007 und Anfang 2008 (1. Novelle 2008). Die letzte große Novelle (2. Novelle 2008, Parlamentsbeschluss im Juli 2008) zum Ökostromgesetz wurde am 23. September 2009 im Nationalrat beschlossen.
Die Höhe der Einspeisetarife wird jährlich per Verordnung (Ökostromverordnung) geregelt. Die Einspeisetarife für Vertragsabschlüsse im Jahr 2010 finden Sie nachstehend:
Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp............. 38 Cent/kWh;
über 20 kWpeak .............. 33 Cent/kWh.
Die Preise für die Abnahme elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, die nicht ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, werden wie folgt festgesetzt:
5 kWp bis 20 kWp ........... 35 Cent/kWh;
über 20 kWp.................... 25 Cent/kWh.
Die Tariflaufzeit beträgt 13 volle Jahre.
Photovoltaik KLIEN Förderaktion 2009
Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb bis zu einer Modul-Spitzenleistung von 5 kWp sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online im Internet unter www.klimafonds.gv.at/photovoltaik ab dem 04.08.2009, 10:00 Uhr bis zum 30.11.2009.
Die Förderung wird in Form einer nicht rückzahlbaren Pauschale gewährt und beträgt:
• EUR 2.500.- pro kWpeak für freistehende PV-Anlagen bzw. dachparallel montierte Anlagen („Aufdach-Montage“)
• EUR 3.200.- pro kWpeak für gebäudeintegrierte Module („Indach-Montage“, architektonische Elemente).
Die Gesamtförderungssumme (Klimafonds- und Landesförderungen) darf 60 % der Gesamtinvestitionskosten nicht übersteigen. Sollte es bei der Klimafondsförderung zu einer Überschreitung dieser maximalen Förderhöhe kommen, wird die Klimafondsförderung entsprechend gekürzt, sodass Klimafonds- und Landesförderung maximal 60 % der Gesamtinvestitionskosten der PV-Anlage betragen.
Benötigte Unterlagen für die Einreichung:
- Ein vollständig ausgefülltes und eingereichtes Online-Förderungsansuchen sowie
- ein verbindliches Angebot einer Fachfirma zu der von Ihnen beantragten PV-Anlage.
Zurzeit gibt es in Niederösterreich, Wien, Vorarlberg und der Steiermark Investitionszuschüsse für netzgebundene Photovoltaik-Anlagen.
Kontaktstellen für Landesföderungen:
• Amt der Niederösterreichischen Landesregierung / F2 Abteilung Wohnungsförderung A Adresse: A-3109 St.Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A E-Mail: post.f2@noel.gv.at
• Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Fachabteilung 17A Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten Adresse: A-8010 Graz, Burggasse 9 Telefon: +43 (316) 877-3955 Fax: +43 (316) 877-3970 E-Mail: umweltlandesfonds@stmk.gv.at
• Wien: MA 27 – EU-Strategie und Wirtschaftsentwicklung Adresse: A-1080 Wien, Schlesingerplatz 2 Telefon: +43 (1) 4000 DW 27034 oder 27033 Fax: +43 (1) 4000 7215
• Amt der Vorarlberger Landesregierung / Abt. Via Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten Adresse: A-6900 Bregenz, Römerstrasse 15, Landhaus Bregenz Telefon: +43 (5574) 511-26120 E-Mail: energie@vorarlberg.at
Ansprechpartner
Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting Tel.: (01) 31 6 31-398E-Mail pv@kommunalkredit.atHomepage www.publicconsulting.at/pv


