Förderungen für Geschosswohnbau im Burgenland

Der Bau von thermischen Solaranlagen im Geschoßwohnbau wird von allen österreichischen Bundesländern gefördert. Dabei werden sowohl Solaranlagen im Neubaubereich, als auch nachträglich im Rahmen von Sanierungen errichtete Anlagen finanziell unterstützt. Die Art und Höhe der Förderung ist in allen Bundesländern unterschiedlich.

Landesförderung Burgenland

Direkte Solarförderung: Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses in der Höhe von 30% der Investitionskosten, wobei eine Obergrenze von max. 1.700 € pro Wohneinheit bei solarer Warmwasserbereitung und max. 2.800€ pro Wohneinheit bei solarer Raumheizungsunterstützung eingehalten werden muss. Bedingung für die Förderung sind bei Solaranlage für das Warmwasser mind. 60% solare Deckung des Warmwasserbedarfs, bzw. bei Solaranlagen für die Heizung mind. 15% solare Deckung des Gesamtwärmebedarfs, sowie die Leistungsüberwachung über z.B. einen Wärmemengenzähler, sowie die Produktzertifizierung der Sonnenkollektoren einer anerkannten Prüfstelle (z.B. Solar Keymark) . Die volle Höhe der Förderung ist nur für Wohnbaugenossenschaften möglich. Ist der Antragsteller ein privater Bauherr kann nur der Zuschuss für eine Solarförderung von max. 2 Wohneinheiten in Anspruch genommen werden.

 Neubauförderung: Über die Wohnbauförderung ist ein günstiges Darlehen bzw. Zinszuschüsse zu Fremddarlehen lukrierbar, je nachdem ob es sich um Reihenhäuser, Wohnheime oder um Gruppenwohnbauten handelt. Die Konditionen sind vom Heizwärmebedarf abhängig. Der Einbau einer Solaranlage hat keine Auswirkung auf die Höhe dieser Förderung. Voraussetzung für die Wohnbauförderung ist die Verwendung von erneuerbaren Energiequellen. Nur in Ausnahmefällen kann ein Heizsystem mit fossilem Brennstoff gewährt werden, dann ist aber auf jeden Fall eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung einzubauen.

Wohnhaussanierungsförderung: Der Einbau einer Solaranlage kann im Rahmen der Wohnbauförderung über ein Darlehen finanziert werden. Die Wohnbauförderung ist jedoch nur von dem Heizwärmebedarf nach der Sanierung abhängig und schreibt auch bestimmte u-Werte vor, die nicht überschritten werden dürfen. Auch in diesem Fall hat der Einbau einer Solaranlage keine Auswirkung auf die Konditionen der Wohnbauförderung.

Kombination: Der gleichzeitige Erhalt sowohl der Direktförderung als auch der Wohnbauförderung ist möglich.

Nähere Informationen:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Stabstelle Raumordung und Wohnbauförderung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
T:+43 (0) 2682 600 - 2802 oder +43 (0) 576 00 (Lokaltarif)
F:+43 (0) 2682 600 - 2060
E: post.wbf(at)bgld.gv.at
H: http://www.eabgld.at/index.php?id=813

 

 

Nähere Informationen:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Stabsstelle Raumordnung und Wohnbauförderung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
T: +43 (0) 2682 600 - 2802 oder +43 (0) 576 00 (Lokaltarif)
F: +43 (0) 2682 600 - 2060
E: post.wbf(at)bgld.gv.at
H: http://www.bgld.gv.at