Kärnten
BundesförderungDer nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist auch von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2009 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008 für LohnsteuerzahlerInnen": www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_09_D_WEB(2).pdf
Eine genaue Definition zum Höchstbetrag für Sonderausgaben finden sie in der Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung, Seite 8, Punkt 64: formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/2008/E2.pdf
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Förderung Kärnten
- Sockelbetrag: 1.000 € für Warmwasser, 1.500 € für Heizungsunterstützung, plus 50 € pro m² Flachkollektor und Vakuumkollektor, maximal 5.000 € bzw. 50 % der Investitionskosten
- Mindestkollektorfläche bei Warmwasser 4 m², bei Heizungsunterstützung 15 m²
- Mindestvolumen Speicher 50 Liter/m² (Flachkollektor),
Mindestvolumen Speicher 70 Liter/m² (Vakuumkollektor) - Nähere Infos unter:http://www.energiewirtschaft.ktn.gv.at/150189_DE-..htm
- Viele Kärntner Gemeinden gewähren einen Zuschuss zur Landesförderung!



