Niederösterreich
BundesförderungDer nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist auch von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2009 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008 für LohnsteuerzahlerInnen": www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_09_D_WEB(2).pdf
Eine genaue Definition zum Höchstbetrag für Sonderausgaben finden sie in der Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung, Seite 8, Punkt 64: formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/2008/E2.pdf
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Niederösterreich
- 30 Prozent der Investitionskosten, max. 1.500 € für Warmwasser, max. 3.000 € für Heizungsunterstützung
- Warmwasser: Mindestkollektorfläche 4 m², Mindestvolumen Speicher 300 Liter
- Heizungsunterstützung: Mindestkollektorfläche 15 m² (Flachkollektor) oder 12 m² (Vakuumkollektor), Mindestvolumen Speicher 300 Liter
- Nähere Infos unter: http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Heizen-Energie/Solar-Waermepumpen-Photovoltaik-Foerderung/Solar_Waermepumpen_Photovoltaikanlagen.html
- Neben dem Land Niederösterreich gewähren auch viele Gemeinden Förderungen. Ihre Gemeinde finden Sie unter: http://www.solarenergie-noe.at/solarenergie/gemeindefoerderung.asp


