Oberösterreich

Bundesförderung

  • Einheitlicher Höchstbetrag der Sonderausgaben von 2.920,- € jährlich
  • Der nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar.
    Näher Informationen finden Sie unter http://www.eva.ac.at/(de)/esf/oe29.htm


Förderung Oberösterreich