Oberösterreich
BundesförderungDer nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist auch von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2009 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008 für LohnsteuerzahlerInnen": www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_09_D_WEB(2).pdf
Eine genaue Definition zum Höchstbetrag für Sonderausgaben finden sie in der Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung, Seite 8, Punkt 64: formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/2008/E2.pdf
|
Förderung Oberösterreich
- Sockelbetrag: 1.100 €, plus 100 € pro m² (Flachkollektor) oder 140 € pro m² (Vakuumkollektor), maximal 3.800 € (höchstens 50 Prozent der Anlagenkosten ohne Umsatzsteuer)
- Der Einbau eines Wärmemengenzählers ist verpflichtend. Sollten die Kollektoren nicht das internationale Zertifikat "Solar Keymark" aufweisen, reduziert sich obiger Betrag auf 75 € pro m² (Flachkollektor) bzw. 110 € pro m² (Vakuumkollektor), die Obergrenze auf 3.000 €.
- Mindestkollektorfläche 4 m² (Flachkollektor) oder 3 m² (Vakuumkollektor), bei Erweiterung oder Austausch einer bestehenden Solaranlage entfällt der Sockelbetrag.
- Nahezu alle oberösterreichischen Gemeinden gewähren einen Zuschuss in der Höhe von 10 bis 50 Prozent der Landesförderung. Ihre Gemeinde finden Sie unter: www.esv.or.at/esv/index.php


