Salzburg
BundesförderungDer nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist auch von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2009 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008 für LohnsteuerzahlerInnen": www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_09_D_WEB(2).pdf
Eine genaue Definition zum Höchstbetrag für Sonderausgaben finden sie in der Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung, Seite 8, Punkt 64: formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/2008/E2.pdf
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Förderung Salzburg
- Basisförderung: 1. bis 6. m²: 100 €/m², 7. bis 25. m²: 50 €/m²,maximal 30 % der Investitionskosten
- Zusatzförderungen: Pufferspeicher (500 €), Hocheffizienzpaket (600 €), Solarpumpen (50 €)
- Pufferspeicher mindestens 100 Liter/m² Kollektorfläche und/oder Boiler mindestens 75 Liter/m² Kollektorfläche, Mindestdämmstoffdicke des Pufferspeichers 200 mm (λ40°C = 0,04 W/m²K) oder max. Bereitschaftswärmeverlust (kWh/24h) gemäß Austria Solar Gütesiegel-Richtlinie.
- Viele Salzburger Gemeinden gewähren einen Zuschuss zur Landesförderung. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde nach!


