Steiermark
BundesförderungDer nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist auch von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2009 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008 für LohnsteuerzahlerInnen": www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_09_D_WEB(2).pdf
Eine genaue Definition zum Höchstbetrag für Sonderausgaben finden sie in der Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung, Seite 8, Punkt 64: formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/2008/E2.pdf
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Förderung Steiermark
- Sockelbetrag: 300 €, plus 50 € pro m² Kollektorfläche, maximal 2.000 €
- Bei Heizungseinbindung mit mind. 15 m² Kollektorfläche erhöht sich der Sockelbetrag auf 500 €
- Förderung des Landes an Gemeindeförderung gebunden
- Nähere Infos unter: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/2627895/DE/
- Alle steirischen Gemeinden gewähren einen Zuschuss zur Landesförderung. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde nach!


