Tirol
BundesförderungDer nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist auch von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2009 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008 für LohnsteuerzahlerInnen": www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_09_D_WEB(2).pdf
Eine genaue Definition zum Höchstbetrag für Sonderausgaben finden sie in der Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung, Seite 8, Punkt 64: formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/2008/E2.pdf
|
|
Förderung Tirol
- 210 € pro m² Kollektorfläche, Mindestvolumen beim Speicher 50 Liter/m²
- Maximalbetrag 2.100 € pro Wohnung, erhöht sich bei Heizungseinbindung auf 4.200 €
- Warmwasseranlagen bis max. 14 m², darüber wird nur Warmwasser + Heizungsunterstützung gefördert
- Wärmemengenerfassung ist verpflichtend vorgeschrieben, z. B. über Wärmemengenzähler
- Von dutzenden Tiroler Gemeinden werden noch zusätzlich Förderungen in sehr unterschiedlicher Höhe gewährt. Fragen sie bei ENERGIE TIROL nach, Tel.: 0512/589913.



