Vorarlberg
BundesförderungDer nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist auch von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2009 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008 für LohnsteuerzahlerInnen": www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_09_D_WEB(2).pdf
Eine genaue Definition zum Höchstbetrag für Sonderausgaben finden sie in der Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung, Seite 8, Punkt 64: formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/2008/E2.pdf
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Förderung Vorarlberg
- Sockelbetrag Warmwasser: 1.100 € plus 75 € pro m² Bruttokollektorfläche, maximal 1.900 €
- Sockelbetrag bei mind. 15 Prozent Solarheizung: 1.500 € plus 75 € pro m² Bruttokollektorfläche, maximal 3.000 €
- Sockelbetrag ab 20 Prozent Solarheizung: 2.200 €, plus 75 € pro m² Bruttokollektorfläche, maximal 3.700 €
- Eine Energieberatung und der Einbau eines Wärmemengenzählers sind verpflichtend vorgeschrieben.
- Viele Gemeinden Vorarlbergs bieten als zusätzlichen Anreiz Förderungen beim Einbau von Solaranlagen an. Ihre Gemeinde finden sie unter: http://www.energieinstitut.at, weiter bei "Förderung" Unterpunkt "Gemeindeförderungen"



