Wien
BundesförderungDer nachträgliche Einbau von Solaranlagen ist auch von der Einkommenssteuer als Sonderausgabe absetzbar. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben beträgt 2.920 Euro jährlich.
Als Sonderausgabe gelten auch Aufwendungen zur Sanierung von Wohnraum, zum Beispiel Instandsetzungsmaßnahmen. Im Steuerratgeber des Finanzministeriums wird der Einbau von Solaranlagen explizit als Sonderausgabe angeführt, siehe "Das Steuerbuch 2009 - Tipps für die ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008 für LohnsteuerzahlerInnen": www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/STB_09_D_WEB(2).pdf
Eine genaue Definition zum Höchstbetrag für Sonderausgaben finden sie in der Ausfüllhilfe zur Einkommensteuererklärung, Seite 8, Punkt 64: formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/2008/E2.pdf
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Förderung Wien
- Warmwasser: Sockelbetrag 1.000 €, plus 70 € pro m² Absorberfläche, maximal 30 Prozent der Investitionskosten
- Heizungsunterstützung: Sockelbetrag 1.000 €, plus 100 € pro m² Absorberfläche, maximal 40 Prozent der Investitionskosten
- Für Solaranlagen unter 5 m² (Kleingartenwohnhäuser) gibt es nur den Sockelbetrag 1.000 €
- Warmwasser: Mindestkollektorfläche 5 m², Mindestvolumen Speicher 300 Liter
- Heizungsunterstützung: Mindestkollektorfläche 10 m², Mindestvolumen Speicher 800 Liter
- Nähere Infos unter: http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbautechnik/ahs-info/solar-richtlinien.html



